Termine nach Vereinbarung  AGB   1. Zustandekommen des Vertrags: Grundlage für den Mietvertrag sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Der Mietvertrag kommt durch Abholung der Ware zustande. 2. Mietdauer und -preise: Die Leihgebühren sind in der aktuellen Preisliste ersichtlich. Sie gelten immer für eine Dauer von drei Tagen bzw. einem Wochenende und sind im Voraus zu entrichten. Die Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit dem Tag der Rückgabe. Der Verlängerungs- bzw. Verspätungszuschlag beträgt für jede weitere Woche 50 Prozent der Leihgebühr. In der Leihgebühr ist die Reinigung bei normaler Abnutzung inbegriffen. Für stärkere Verschmutzung werden die Reinigungskosten zusätzlich berechnet 3. Reservierung und Stornierung: Bei Reservierungen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises zu entrichten. Wird eine Reservierung rechtzeitig 14 Tage vor Mietbeginn storniert werden je Kostüm 5,- € Aufwandsentschädigung einbehalten. Bei kurzfristiger Stornierung unter 14 Tagen werden 50% des Mietpreises berechnet. 4. Mietbedingungen: Von den Mietgegenständen darf nur der vertragsgemäße Gebrauch gemacht werden. Sie bleiben Eigentum des Vermieters und dürfen nicht an Dritte untervermietet, verliehen oder übereignet werden. Abänderungen von Kostümen sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. 5. Haftung: Der Mieter hat sich vor der Übernahme überzeugt, dass die Gegenstände in einwandfreiem Zustand sind. Der Mieter übernimmt die Gegenstände wie besehen. Die Mietgegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder die Transportperson haftet der Mieter persönlich für den Verlust oder die entstandenen Mängel der Mietgegenstände. Die Haftung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an uns. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist. 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Bensheim. 7. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.